Urteil: Betreiber von Youtube - Google - haftet als Störer für Video
28. March 2010
Google, der Betreiber des Videoportals Youtube haftet als Störer. Grund des Urteils war ein die Persönlichkeitsrechte verletzendes Video, welches trotz Meldung über das eigene Flagging-System nicht sofort entfernt wurde. Dies wurde vom Landgericht Hamburg Anfang März entschieden.
Für ausländische Betreiber von Plattformen für User Generated Content (UGC) ist es in Deutschland ein Stück ungemütlicher geworden. Ein aktuelles Urteil (Az. 324 O 565/08, 5.3.2010) des Landgerichts Hamburg nimmt sie für die Verbreitung fremder Inhalte in Deutschland stärker in die Pflicht. Wollen sie nicht als Störer für die illegalen Handlungen Dritter in Haftung genommen werden, müssen sie auf die Meldung illegaler Inhalte schneller reagieren. Im konkreten Fall betrifft das Urteil das Videoportal Youtube und den Betreiber Google.
Grund für den Prozess war ein Video mit dem Titel "Dem Feuer übergeben". Auf dem Video ist zu sehen, wie ein Foto des 2006 verstorbenen, ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, verbrannt wurde.
Die Witwe von Paul Spiegel sah darin eine schwere Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts ihres verstorbenen Mannes.
Das Hamburger Landgericht entschied nun am 8. März 2010 im Hauptsacheverfahren zu Gunsten der Witwe. Es teilte in seinem Urteil die Auffassung, dass das Video das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen in schwerwiegender Weise verletzte und das Google/Youtube in den USA als Störer für die Verbreitung haftbar ist.





